unsere Angebote

für Arbeitssuchende

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uns ins Gespräch

Sie möchten mit neuen Zielen und Kompetenzen Ihre berufliche Zukunft angehen? Ob Umschulung, Weiterbildung oder beruflich orientierendes Coaching – bei uns finden Sie das passende Angebot für Ihren Neustart in der Arbeitswelt.
Unsere Weiterbildungen und Umschulungen finden in unterschiedlicher Form statt – live & sicher von zuhause statt – im virtuellen Klassenzimmer mit Dozenten und Teilnehmenden oder in Präsenzform in Einzel – bzw. Kleinstgruppenunterricht sowie hybrider Form.

Beratung & Vermittlung

„Erfolg gibt Sicherheit, Sicherheit gibt Erfolg!“

Ulrich Schamoni – Deutscher Regisseur

Bewerbungstraining

Unser Bewerbungstraining hilft Ihnen, Ihre persönlichen Kernkompetenzen zu erkennen, richtig einzusetzen, zielgenau und bedarfgerecht weiterzuentwickeln. Wir stellen uns ganz auf individuelle Bedürfnisse, Ihre persönlichen Situation und Ihr Lerntempo ein.

Einige der Inhalte:

  • Stärkenanalyse
  • Zielfindung
  • Die Bewerbung
  • Das Vorstellungsgespräch
  • Gehaltsverhandlung
  • Arbeitsvertrag
  • u.v.m.

Geförderte Maßnahmen

Qualifizierungen ermöglichen es, dass Ihre beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten sich an den neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt anpassen bzw. vor längerer Zeit Gelerntes auf den neusten Stand zu bringen.

Information zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie unter:

  • Bildungsgutschein
  • Europäischen Sozialfonds

Fördermöglichkeiten

„Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen“

Benjamin Franklin - Amerikanischer Politiker

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Er wird von der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter ausgestellt, um Arbeitslosen und -suchenden die Fördermöglichkeit zu bescheinigen. Gefördert werden sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“, dazu zählen auch ein persönliches Coaching sowie Hilfestellungen zur Wiedereingliederung.

Bildungsgutschein (BGS)

Der Bildungsgutschein ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, mit dessen Hilfe die Kosten für eine berufliche Weiterbildung übernommen werden. Sämtliche Ausgaben für Ihre Weiterbildung sowie eventuell eine Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes werden dabei von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter getragen. Der Bildungsgutschein wird immer auf eine bestimmte Person ausgestellt und ist nicht übertragbar. Zudem ist der Bildungsgutschein zeitlich befristet, so dass der Starttermin Ihrer Fortbildung in den für die Förderung bewilligten Zeitraum fallen muss. Dies bedeutet, dass Sie die Weiterbildung in jedem Fall auch machen müssen, wenn Sie vom Amt den Bildungsgutschein erhalten haben. Außerdem erhält der Bildungsgutschein ein festgelegtes Bildungsziel, z.B. die berufliche Umschulung oder Spezialisierung. Er wird für einen bestimmten Zweck genehmigt und dieser muss dann auch eingehalten werden.

Weiterbildungsscheck (individuell)

Dieser wird gefördert durch die Europäischen Union und des Freistaates Sachsen. Derzeit befindet sich eine neue Förderung der beruflichen Weiterbildung im Freistaat Sachsen für das zweite Halbjahr 2021 und für 2022 in Planung. Das Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen“ soll voraussichtlich im 3. Quartal 2021 starten.

PrüfungsVorbereitung

… zur externen Kammerprüfung im Kaufmännischen Bereich, Handel, Lager und Logistik sowie Hotel- und Gaststättenwesen

„Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig“

Albert Einstein – Physiker

Prüfungsvorbereitung…

Kammerprüfung

Der Erwerb eines staatlich anerkannten Berufsabschlusses ist der primäre Grundstein für eine dauerhafte Erwerbstätigkeit und das trotz aller konjunkturellen Schwankungen. Sie beweisen mit einem erfolgreichen Abschluss in einem Berufsfeld, dass Sie umfassende berufliche Handlungskompetenzen mit den notwendigen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten besitzen. Neben Erstausbildung, Umschulung gibt es auch die Möglichkeit mit einer Externenprüfung einen Berufsabschluss zu erlangen.

Sie verfügen über langjährige berufliche Erfahrungen ohne über einen formalen Ausbildungsabschluss zu verfügen? Sie haben die Abschlussprüfung aus den verschiedensten Gründen nicht erfolgreich abschließen können? Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO) können Personen im Rahmen einer Externenprüfung zur Abschlussprüfung für einen anerkannten Ausbildungsberuf zugelassen werden, ohne eine reguläre Berufsausbildung durchlaufen zu haben. Wir unterstützen Sie bei der Prüfungsvorbereitung!

Qualifizierungsangebote

„Beruf = Rückrat des Lebens“

Friedrich Nietzsche – Deutscher Philosoph

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